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Themenblöcke

Hier bieten wir kuratierte Sammlungen von Beiträgen zu bestimmten Themenfeldern. Wir möchten Ihnen damit Informationen zu aktuellen Debatten bieten. Die Zusammenstellungen soll als Wegweiser durch das Staatslexikon funktionieren, indem wir Ihnen die wichtigsten Artikel zu den benannten Themen zeigen.

Dossier I: Frieden und Krieg

Die Themenbereiche „Frieden“ und „Krieg“ haben die öffentliche Debatte spätestens seit dem Angriff auf die Ukraine, beginnend am 24.02.2022, geprägt. In der Auseinandersetzung mit diesen Themen wird schnell klar, dass zunächst eindeutig scheinende Begriffe oft der genaueren Betrachtung bedürfen. Die folgenden Themenfelder sollen eben dies erleichtern. Alle Texte sind frei verfügbar.

In den ideengeschichtlichen Erläuterungen definiert Hans Maier Frieden folgendermaßen:
"Unter F. verstehen wir einen Zustand, in dem Leben, Freiheit und Sicherheit der Mitglieder einer Gesellschaft geschützt sind (im Minimalfall: in dem ihr Leben geschützt ist)." Zu den tiefergehenden Überlegungen treten eine rechtliche und eine theologisch-ethische Perspektive hinzu.

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Frieden

Frieden

In den ideengeschichtlichen Erläuterungen definiert Hans Maier Frieden folgendermaßen:
"Unter F. verstehen wir einen Zustand, in dem Leben, Freiheit und Sicherheit der Mitglieder einer Gesellschaft geschützt sind (im Minimalfall: in dem ihr Leben geschützt ist)." Zu den tiefergehenden Überlegungen treten eine rechtliche und eine theologisch-ethische Perspektive hinzu.

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Jörn Leonhard stellt seinem geschichtswissenschaftlichen Teilartikel zum Thema Krieg die folgende Überlegung voran: „Was als Krieg bezeichnet wird, wie er begründet, mit welchen Mitteln und Zielen Kriege von wem geführt werden, unterliegt historischem Wandel und ist je nach gesellschaftlicher Struktur und politischer Ordnung von jeweils anderen Faktoren abhängig.“ Im Weiteren bemüht er sich um eine Darstellung verschiedener Interpretationen, und um die Klärung dieses schwierigen Begriffs. Auch die Politikwissenschaft nimmt diese verschiedenen Facetten und Erscheinungsformen in den Blick (Herfried Münkler). Markus Kotzur stellt die (völker)rechtlichen Überlegungen und Normen dar.

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Krieg

Krieg

Jörn Leonhard stellt seinem geschichtswissenschaftlichen Teilartikel zum Thema Krieg die folgende Überlegung voran: „Was als Krieg bezeichnet wird, wie er begründet, mit welchen Mitteln und Zielen Kriege von wem geführt werden, unterliegt historischem Wandel und ist je nach gesellschaftlicher Struktur und politischer Ordnung von jeweils anderen Faktoren abhängig.“ Im Weiteren bemüht er sich um eine Darstellung verschiedener Interpretationen, und um die Klärung dieses schwierigen Begriffs. Auch die Politikwissenschaft nimmt diese verschiedenen Facetten und Erscheinungsformen in den Blick (Herfried Münkler). Markus Kotzur stellt die (völker)rechtlichen Überlegungen und Normen dar.

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Individuen, Gesellschaften und die Internationale Gemeinschaft sehen sich im Kriegsfall nicht allein mit den spezifischen Kampfhandlungen konfrontiert, sondern mit einer Vielzahl von Bedrohungen und Konsequenzen, die weder zeitlich noch räumlich auf die jeweilige Konfliktsituation begrenzt bleiben.

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Kriegsfolgen

Kriegsfolgen

Individuen, Gesellschaften und die Internationale Gemeinschaft sehen sich im Kriegsfall nicht allein mit den spezifischen Kampfhandlungen konfrontiert, sondern mit einer Vielzahl von Bedrohungen und Konsequenzen, die weder zeitlich noch räumlich auf die jeweilige Konfliktsituation begrenzt bleiben.

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Dossier II: Streitkräfte

Bastian Giegerich führt folgendermaßen in die politikwissenschaftliche Betrachtung des Militärs ein: „Der Begriff Militär bezeichnet die Streitkräfte eines Landes, entweder als Gesamtheit der Soldaten oder als Teil dieser Gesamtheit.“

Ob es um die Möglichkeit eigener Streitkräfte der Europäischen Union geht oder um die Verbesserung der Ausstattung der deutschen Bundeswehr, die Überlegungen bewegen sich in einem Feld von Begriffen, Ideen und Überzeugungen, die teils stark differieren. Dies wird schon deutlich, wenn Bernhard Kröner in Bezug auf den Begriff Militär festhält: „Der Begriff „Militär“, zur Bezeichnung der Gesamtheit der bewaffneten Macht oder einzelner ihrer Angehörigen wird im Deutschen in erster Linie bezogen auf die M.-Organisationen fremder Staaten verwendet, seltener mit Bezug auf die Streitkräfte der BRD.“

Streitkräfte

Streitkräfte

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Dossier III: Internationale Politik, Institutionen und Weltregionen

Die globalisierte Welt ist durch die enge Vernetzung und Zusammenarbeit, durch Spannungen und Konflikte ein komplexes Feld der Politik ebenso wie der wissenschaftlichen Forschung. In diesem Dossier stellen wir die zentralen Begriffe zum Verständnis zusammen. Zunächst beginnen wir mit der räumlichen Ordnung der Welt in Regionen. Sodenn stellen wir die Beiträge zu Institutionen und Akteuren der Internationalen Beziehungen jenseit nationaler Grenzen des Staats zusammen.

Europa, Nordamerika, Ostasien, Südostasien, Südamerika (Lateinamerika und Karibik) werden als Regionen verstanden: Als R.isierungen liegen ihnen territorial bestimmbare, mit Blick auf ihre Grenzen jedoch häufig umstrittene Raumgliederungsprozesse zugrunde, deren übergeordneter Referenzpunkt auch hier die „Welt“ bzw. Erde (Geo) ist. R.isierung meint also eine Systematik von Prozessen, mit denen die Welt in territoriale, zugl. aber auch ökonomisch, kulturell, politisch, institutionell oder auch religiös bestimmbare Räume gegliedert wird. So fasst Manuela Spindler die Begriffe von Region und Regionalisierung für die Leser und Leserinnen des Staatslexikons zusammen. Neben den genannten Regionen beleuchtet die online-Ausgabe auch:

Regionen

Regionen

Europa, Nordamerika, Ostasien, Südostasien, Südamerika (Lateinamerika und Karibik) werden als Regionen verstanden: Als R.isierungen liegen ihnen territorial bestimmbare, mit Blick auf ihre Grenzen jedoch häufig umstrittene Raumgliederungsprozesse zugrunde, deren übergeordneter Referenzpunkt auch hier die „Welt“ bzw. Erde (Geo) ist. R.isierung meint also eine Systematik von Prozessen, mit denen die Welt in territoriale, zugl. aber auch ökonomisch, kulturell, politisch, institutionell oder auch religiös bestimmbare Räume gegliedert wird. So fasst Manuela Spindler die Begriffe von Region und Regionalisierung für die Leser und Leserinnen des Staatslexikons zusammen. Neben den genannten Regionen beleuchtet die online-Ausgabe auch:

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Versuche, verstärkt innerhalb von Regionen auf den verschiedenen Ebenen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Lebens zu kooperieren, finden Ihren Ausdruck oft in Internationalen Organisationen, wie der Afrikanischen Union (African Union, AU), der Organisation Amerikanischer Staaten (Organization of American States, OAS) oder der Vereinigung Südostasiatischer Nationen (ASEAN). Teilweise kommt es zur Begründung eines Staatenbunds. Eine Sonderstellung nimmt aufgrund seiner Entstehungsgeschichte das Commonwealth als „Vereinigung ehemaliger britischer Kronkolonien (Kolonialismus)“, wie Marius Guderjahn deutlich macht.

Allgemein kann festgehalten werden, dass nicht nur der historische Hintergrund, sondern auch divergierende politische Ideen und Zielsetzungen (so z.B. in den Fällen von Unión de Naciones Suramericanas (UNASUR) und Alianza Bolivariana para los Puelos de Nuestra América (ALBA)) und die Konzentration auf unterschiedliche Sachthemen (bspw. NATO (North Atlantic Treaty Organization) versus Central American Free Trade Agreement (CAFTA)) die „Landschaft“ dieser regionalen Institutionen divers gestalten:

Institutionen zur Vernetzung verschiedener Regionen untereinander, wie das Asia Europe Meeting (ASEM), ergänzen das komplexe Bild. Hinzu treten Institutionen wie die Gruppe der führenden Industrienationen (G7/ G8): „ein seit 1975 bestehender Zusammenschluss von sieben weltwirtschaftlich herausgehobenen Industriestaaten.“ (Masala/ Tömmel)

In Abgrenzung zur Regionalisierung hält Manuela Spindler in Bezug auf Integration fest: „Der Begriff der regionalen Integration geht weit über den Begriff der R.isierung hinaus und denkt sie weiter, avisiert er doch letztlich eine Verdichtung bis zu dem Grade, dass ein „neues Ganzes“ aus zuvor fragmentierten „Einheiten“ (Volkswirtschaften, Gesellschaften, Staaten) entsteht: eine Politische Union.“ Dies wird im „Europäischen Integrationsprozess” deutlich, den Guido Thiemeyer (geschichtlich) und Andreas Kalina (politisch) nachvollziehen.

Eine detaillierte Übersicht zum System der Europäischen Union (EU) finden Sie in dem dafür angelegten Dossier.

Regionale Organisationen & Institutionen

Regionale Organisationen & Institutionen

Versuche, verstärkt innerhalb von Regionen auf den verschiedenen Ebenen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Lebens zu kooperieren, finden Ihren Ausdruck oft in Internationalen Organisationen, wie der Afrikanischen Union (African Union, AU), der Organisation Amerikanischer Staaten (Organization of American States, OAS) oder der Vereinigung Südostasiatischer Nationen (ASEAN). Teilweise kommt es zur Begründung eines Staatenbunds. Eine Sonderstellung nimmt aufgrund seiner Entstehungsgeschichte das Commonwealth als „Vereinigung ehemaliger britischer Kronkolonien (Kolonialismus)“, wie Marius Guderjahn deutlich macht.

Allgemein kann festgehalten werden, dass nicht nur der historische Hintergrund, sondern auch divergierende politische Ideen und Zielsetzungen (so z.B. in den Fällen von Unión de Naciones Suramericanas (UNASUR) und Alianza Bolivariana para los Puelos de Nuestra América (ALBA)) und die Konzentration auf unterschiedliche Sachthemen (bspw. NATO (North Atlantic Treaty Organization) versus Central American Free Trade Agreement (CAFTA)) die „Landschaft“ dieser regionalen Institutionen divers gestalten:

Institutionen zur Vernetzung verschiedener Regionen untereinander, wie das Asia Europe Meeting (ASEM), ergänzen das komplexe Bild. Hinzu treten Institutionen wie die Gruppe der führenden Industrienationen (G7/ G8): „ein seit 1975 bestehender Zusammenschluss von sieben weltwirtschaftlich herausgehobenen Industriestaaten.“ (Masala/ Tömmel)

In Abgrenzung zur Regionalisierung hält Manuela Spindler in Bezug auf Integration fest: „Der Begriff der regionalen Integration geht weit über den Begriff der R.isierung hinaus und denkt sie weiter, avisiert er doch letztlich eine Verdichtung bis zu dem Grade, dass ein „neues Ganzes“ aus zuvor fragmentierten „Einheiten“ (Volkswirtschaften, Gesellschaften, Staaten) entsteht: eine Politische Union.“ Dies wird im „Europäischen Integrationsprozess” deutlich, den Guido Thiemeyer (geschichtlich) und Andreas Kalina (politisch) nachvollziehen.

Eine detaillierte Übersicht zum System der Europäischen Union (EU) finden Sie in dem dafür angelegten Dossier.

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In ihrem historischen Überblick definiert Gabriele Lingelbach Globalisierung als “Entwicklung und Expansion von transgesellschaftlichen Vernetzungen, Interaktionen und Interdependenzen in den Bereichen des Sozialen, Kulturellen, Wirtschaftlichen wie Politischen umfasst. In den Blick genommen werden dabei sowohl Menschen, Waren, kulturelle Artefakte, Praktiken und Ideen, die die Grenzen zwischen geographisch voneinander entfernten und gesellschaftlich voneinander differierenden Regionen überschreiten, als auch Strukturen und Institutionen, die diese distinkten Gesellschaften miteinander verbinden, sei es über Infrastrukturen des Transports und der Kommunikation oder über supranationale Organisationen (UNO, international agierende NGOs).“

Die Staatengemeinschaft reagiert damit auf die zunehmend vernetzten Herausforderungen. Neben den Vereinten Nationen prägen dieses internationale System viele weitere Organsiationen, die teils zum System der UN selbst gehören:

Beispiele für die von Gabriele Lingelbach genannten Internationalen NGOs sind unter anderem:

Globale Organisationen, Institutionen & Akteure

Globale Organisationen, Institutionen & Akteure

In ihrem historischen Überblick definiert Gabriele Lingelbach Globalisierung als “Entwicklung und Expansion von transgesellschaftlichen Vernetzungen, Interaktionen und Interdependenzen in den Bereichen des Sozialen, Kulturellen, Wirtschaftlichen wie Politischen umfasst. In den Blick genommen werden dabei sowohl Menschen, Waren, kulturelle Artefakte, Praktiken und Ideen, die die Grenzen zwischen geographisch voneinander entfernten und gesellschaftlich voneinander differierenden Regionen überschreiten, als auch Strukturen und Institutionen, die diese distinkten Gesellschaften miteinander verbinden, sei es über Infrastrukturen des Transports und der Kommunikation oder über supranationale Organisationen (UNO, international agierende NGOs).“

Die Staatengemeinschaft reagiert damit auf die zunehmend vernetzten Herausforderungen. Neben den Vereinten Nationen prägen dieses internationale System viele weitere Organsiationen, die teils zum System der UN selbst gehören:

Beispiele für die von Gabriele Lingelbach genannten Internationalen NGOs sind unter anderem:

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Dossier IV: Europa

Europa ist mittlerweile deutlich mehr als allein eine geographische Region, und auch mehr als ein durch kulturelle und wirtschaftliche Gemeinsamkeiten geeinter Raum, auch wenn diese Grundlagen entscheidende Grundlagen für den Europäischen Integrationsprozess sind: „Europa war nie ein eigener Kontinent aufgrund geographischer Gegebenheiten. Seine Einheit verdankt es der Geschichte.“ (Hans Maier, Europa, I. Allgemeines/Philosophisch-ideengeschichtliche Grundzüge)

Das vom Bundesverfassungsgericht als Staatenverbund verstandene Gebilde der Europäischen Union (EU) ist ein Mehrebenensystem mit eigenen Institutionen:

Die Bedeutung der EU als eigenes politisches Forum, über die rein administrative Rolle hinaus, zeigt sich in der Aktivität der Europäischen Parteien ebenso wie im Handeln von Interessengruppen, Verbänden und (weiteren) Akteuren der Lobby, die zunehmend europäisiert handeln.

Institutionen

Institutionen

Das vom Bundesverfassungsgericht als Staatenverbund verstandene Gebilde der Europäischen Union (EU) ist ein Mehrebenensystem mit eigenen Institutionen:

Die Bedeutung der EU als eigenes politisches Forum, über die rein administrative Rolle hinaus, zeigt sich in der Aktivität der Europäischen Parteien ebenso wie im Handeln von Interessengruppen, Verbänden und (weiteren) Akteuren der Lobby, die zunehmend europäisiert handeln.

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Motor und Motiv der Integration war und ist die Schaffung eines gemeinsamen Wirtschaftsraums:

Ernste Probleme zeigten sich in der Eurokrise.

Die European Free Trade Association (EFTA) gehört nicht zum System der EU, sondern ist eine eigenständige Internationale Organisation. Sie kooperiert aber durch eigene Verträge mit der EU.

Wirtschaftlich

Wirtschaftlich

Motor und Motiv der Integration war und ist die Schaffung eines gemeinsamen Wirtschaftsraums:

Ernste Probleme zeigten sich in der Eurokrise.

Die European Free Trade Association (EFTA) gehört nicht zum System der EU, sondern ist eine eigenständige Internationale Organisation. Sie kooperiert aber durch eigene Verträge mit der EU.

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Verschiedene Versuche, eine Europäische Verfassung zu verabschieden, waren bisher nicht erfolgreich. Gleichwohl werden zentrale Rechtsgrundsätze und Rechte der in der Europäischen Union lebenden Bürgerinnen und Bürger (unter anderem die Grundfreiheiten) durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) festgeschrieben.

Im Zuge der Integration hat sich das Europarecht herausgebildet, das nun als zentraler Bereich der Union zu verstehen ist.

Die durch Experten und Expertinnen zusammengetragenen

stellen nicht bindende Regelungen dar, sondern sind Regelsammlungen und Prinzipien, die die Harmonisierung der Rechtsbereiche erleichtern sollen.

Rechtlich

Rechtlich

Verschiedene Versuche, eine Europäische Verfassung zu verabschieden, waren bisher nicht erfolgreich. Gleichwohl werden zentrale Rechtsgrundsätze und Rechte der in der Europäischen Union lebenden Bürgerinnen und Bürger (unter anderem die Grundfreiheiten) durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) festgeschrieben.

Im Zuge der Integration hat sich das Europarecht herausgebildet, das nun als zentraler Bereich der Union zu verstehen ist.

Die durch Experten und Expertinnen zusammengetragenen

stellen nicht bindende Regelungen dar, sondern sind Regelsammlungen und Prinzipien, die die Harmonisierung der Rechtsbereiche erleichtern sollen.

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Das Gebilde zeichnet sich durch seine Supranationalität aus. Ein wichtiges Leitbild für die Entscheidungsfindung ist das ursrpünglich als Analysinstrument entwickelte Verständnis von Governance.

Wichtige Bereiche politischer Regelungsaktivitäen der EU sind:

Politisch

Politisch

Das Gebilde zeichnet sich durch seine Supranationalität aus. Ein wichtiges Leitbild für die Entscheidungsfindung ist das ursrpünglich als Analysinstrument entwickelte Verständnis von Governance.

Wichtige Bereiche politischer Regelungsaktivitäen der EU sind:

Politisch

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Dossier V: Wehrhafte Demokratie

Werner J. Patzelt definiert die freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO) als „eine Ordnung (…), die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt.“ Hierin zeigen sich die grundlegenden Rahmenbedingungen, denen die Herrschaftsausübung der Bundesrepublik Deutschland entsprechen muss. Näher ausgeführt sind die Prinzipien der FDGO im Grundgesetz, hier besonders in den Artikeln 1-20. Ihr Inhalt ist durch die auf Carl Schmitt zurückgehende „Ewigkeitsgarantie“ (Art. 79 Abs. 3 GG) dauerhaft geschützt. Auf diesem Wege wird das sogenannte „Demokratieparadoxon“ umgangen: Auch durch den Willen der Mehrheit sind gewisse Wesenszüge der Staatsordnung nicht änderbar. In diesen Kontext fällt auch schlüssig das Primat der wehrhaften Demokratie mit seiner höchsten Verwirklichung, dem Widerstandsrecht (Art. 20 Abs. 4 GG), demzufolge jeder deutsche Bürger berechtigt ist, gegen jeden, der es unternimmt, die FDGO zu verändern, Widerstand zu leisten.

Freiheitlich-demokratische Grundordnung

Freiheitlich-demokratische Grundordnung

Werner J. Patzelt definiert die freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO) als „eine Ordnung (…), die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt.“ Hierin zeigen sich die grundlegenden Rahmenbedingungen, denen die Herrschaftsausübung der Bundesrepublik Deutschland entsprechen muss. Näher ausgeführt sind die Prinzipien der FDGO im Grundgesetz, hier besonders in den Artikeln 1-20. Ihr Inhalt ist durch die auf Carl Schmitt zurückgehende „Ewigkeitsgarantie“ (Art. 79 Abs. 3 GG) dauerhaft geschützt. Auf diesem Wege wird das sogenannte „Demokratieparadoxon“ umgangen: Auch durch den Willen der Mehrheit sind gewisse Wesenszüge der Staatsordnung nicht änderbar. In diesen Kontext fällt auch schlüssig das Primat der wehrhaften Demokratie mit seiner höchsten Verwirklichung, dem Widerstandsrecht (Art. 20 Abs. 4 GG), demzufolge jeder deutsche Bürger berechtigt ist, gegen jeden, der es unternimmt, die FDGO zu verändern, Widerstand zu leisten.

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„Demokratie bedeutet Volksherrschaft, die Selbstregierung eines Volkes, das prinzipiell jeden erwachsenen Bürger der Republik einschließt.“, so Udo di Fabio im Beitrag zu den rechtlichen Aspekten des Begriffs „Demokratie“. Dieser beschreibt verschiedene Organisationsformen. Wesentlich ist unter anderem die Unterscheidung zwischen der direkten und der repräsentativen Demokratie, wobei letztere eine Legislative über Repräsentanten infolge regelmäßig stattfindender Wahlen bezeichnet, erstere hingegen die direkte Legislative durch das Volk. Die Bundesrepublik Deutschland ist eine repräsentative („parlamentarische“) Demokratie. In ihr wird die Repräsentation hauptsächlich durch Parteien wahrgenommen. Diese treten als weltanschaulich-politische Konkurrenten auf und stellen hiermit gleichsam eine Pluralität der politischen Diskursbeiträge sicher. Um diese Funktion möglichst störungsfrei erfüllen zu können, genießen die Parteien besonderen Schutz, können Sie doch nicht durch Kräfte der Exekutive verboten werden. Das Parteienprivileg schlägt sich beispielsweise darin nieder, dass eine Partei – anders als ein Verein –nicht durch eine Maßnahme des Bundesinnenministeriums verboten werden darf. Eine Entscheidung über ein Parteiverbot steht ausschließlich dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu. Voraussetzung für ein Verbot ist neben einer verfassungswidrigen inhaltlichen Ausrichtung das Ziel, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen oder zu beeinträchtigen sowie die tatsächlich gegebene Möglichkeit, dieses Ziel zu erreichen.

Plurale Demokratie

Plurale Demokratie

„Demokratie bedeutet Volksherrschaft, die Selbstregierung eines Volkes, das prinzipiell jeden erwachsenen Bürger der Republik einschließt.“, so Udo di Fabio im Beitrag zu den rechtlichen Aspekten des Begriffs „Demokratie“. Dieser beschreibt verschiedene Organisationsformen. Wesentlich ist unter anderem die Unterscheidung zwischen der direkten und der repräsentativen Demokratie, wobei letztere eine Legislative über Repräsentanten infolge regelmäßig stattfindender Wahlen bezeichnet, erstere hingegen die direkte Legislative durch das Volk. Die Bundesrepublik Deutschland ist eine repräsentative („parlamentarische“) Demokratie. In ihr wird die Repräsentation hauptsächlich durch Parteien wahrgenommen. Diese treten als weltanschaulich-politische Konkurrenten auf und stellen hiermit gleichsam eine Pluralität der politischen Diskursbeiträge sicher. Um diese Funktion möglichst störungsfrei erfüllen zu können, genießen die Parteien besonderen Schutz, können Sie doch nicht durch Kräfte der Exekutive verboten werden. Das Parteienprivileg schlägt sich beispielsweise darin nieder, dass eine Partei – anders als ein Verein –nicht durch eine Maßnahme des Bundesinnenministeriums verboten werden darf. Eine Entscheidung über ein Parteiverbot steht ausschließlich dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu. Voraussetzung für ein Verbot ist neben einer verfassungswidrigen inhaltlichen Ausrichtung das Ziel, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen oder zu beeinträchtigen sowie die tatsächlich gegebene Möglichkeit, dieses Ziel zu erreichen.

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Schon für Thomas Hobbes war die innere Sicherheit der leitende Legitimationsgrund eines Staatswesens: Die Fähigkeit, „in seinem Inneren für Rechtsgüterschutz, Rechtsdurchsetzung und Friedenswahrung zu sorgen.“ (Markus Möstl) Während die Rechtsdurchsetzung und Friedenswahrung primär auf die kriminalistische Verfolgung von Rechtsbrüchen, die Schaffung zivilrechtlicher Rechtssicherheit und die Abwendung unerwünschter äußerer Eingriffe in das Innere eines Staatswesens abzielen, geht der Schutz der Rechtsgüter über derartige Maßnahmen seinem Wesen nach hinaus. Insofern Rechtsgüter als Ausfluss der grundlegenden Herrschaftsordnung zu verstehen sind, gebietet ihr Schutz die zwar wirksame, die Rechtsgüter selbst jedoch nicht ungerechtfertigt verletzende Abwehr von Bestrebungen, diese Herrschaftsordnung zu verändern oder etwa durch eine Revolution abzuschaffen. Im Fall der Bundesrepublik Deutschland ist diese Herrschaftsordnung die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Zur Erfüllung dieser Sicherungsaufgabe dienen unter anderem Nachrichtendienste, von denen in Deutschland der Bundesnachrichtendienst (BND) Gefährdungen der inneren Sicherheit von außen, das Bundesamt und die Landesämter für Verfassungsschutz hingegen Gefährdungen aus dem Inneren beobachten. Die Koordinierung dieser Organisationen sowie ihre Kooperation mit anderen Akteuren der Exekutive fällt in den Bereich der Sicherheitspolitik.

Innere Sicherheit

Innere Sicherheit

Schon für Thomas Hobbes war die innere Sicherheit der leitende Legitimationsgrund eines Staatswesens: Die Fähigkeit, „in seinem Inneren für Rechtsgüterschutz, Rechtsdurchsetzung und Friedenswahrung zu sorgen.“ (Markus Möstl) Während die Rechtsdurchsetzung und Friedenswahrung primär auf die kriminalistische Verfolgung von Rechtsbrüchen, die Schaffung zivilrechtlicher Rechtssicherheit und die Abwendung unerwünschter äußerer Eingriffe in das Innere eines Staatswesens abzielen, geht der Schutz der Rechtsgüter über derartige Maßnahmen seinem Wesen nach hinaus. Insofern Rechtsgüter als Ausfluss der grundlegenden Herrschaftsordnung zu verstehen sind, gebietet ihr Schutz die zwar wirksame, die Rechtsgüter selbst jedoch nicht ungerechtfertigt verletzende Abwehr von Bestrebungen, diese Herrschaftsordnung zu verändern oder etwa durch eine Revolution abzuschaffen. Im Fall der Bundesrepublik Deutschland ist diese Herrschaftsordnung die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Zur Erfüllung dieser Sicherungsaufgabe dienen unter anderem Nachrichtendienste, von denen in Deutschland der Bundesnachrichtendienst (BND) Gefährdungen der inneren Sicherheit von außen, das Bundesamt und die Landesämter für Verfassungsschutz hingegen Gefährdungen aus dem Inneren beobachten. Die Koordinierung dieser Organisationen sowie ihre Kooperation mit anderen Akteuren der Exekutive fällt in den Bereich der Sicherheitspolitik.

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Dossier VI: Feminismus

Viele schrecken vor dem Begriff „Feminismus“ noch immer (oder wieder) zurück. Dabei gibt es den einen Feminismus gar nicht.

Abhängig von seinem soziokulturellen Kontext weist er unterschiedliche Bedeutungen und Verortungen auf. Oft wird er zur internationalen Kennzeichnung für einheimische Richtungen der Frauenbewegungen angewandt, die persönliche Autonomie und strukturelle Veränderungen anstreben. Er bezeichnet aber auch eine wissenschaftstheoretische Schule, die sich bemüht, die Verzerrungen und Abwertungen weiblicher Denk- und Lebenserfahrung als Barriere wissenschaftlicher (und praktischer) Erkenntnis wahrzunehmen und zu überwinden.

Um diesem historisch und kulturell variablen Begriff einer genaueren Betrachtung zu unterziehen, stellt das Dossier die wichtigsten Artikel zum Thema Feminismus zusammen.

Ilse Lenz definiert in ihrem Artikel für das Staatslexikon den Feminismus: „[…] als eine Gesellschaftstheorie und zugleich als Bewegung für gesellschaftlichen Wandel, die die Geschlechterverhältnisse sowie Ungleichheit und Herrschaft grundlegend hinterfragt, dabei das Geschlecht als zentrale Kategorie für Analyse und Kritik verwendet und davon ausgehend soziale Freiheit und Gleichheit sowie persönliche Selbstbestimmung (auch über den eigenen Körper und Sexualität) fordert.“

Diese Artikel beleuchten das Thema:

Emanzipation

Feminismus

Feministische Ethik

Feministische Theologie

Frauenbewegungen

Frauenfrage

Frauenrechte

Feminismus

Feminismus

Ilse Lenz definiert in ihrem Artikel für das Staatslexikon den Feminismus: „[…] als eine Gesellschaftstheorie und zugleich als Bewegung für gesellschaftlichen Wandel, die die Geschlechterverhältnisse sowie Ungleichheit und Herrschaft grundlegend hinterfragt, dabei das Geschlecht als zentrale Kategorie für Analyse und Kritik verwendet und davon ausgehend soziale Freiheit und Gleichheit sowie persönliche Selbstbestimmung (auch über den eigenen Körper und Sexualität) fordert.“

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Emanzipation

Feminismus

Feministische Ethik

Feministische Theologie

Frauenbewegungen

Frauenfrage

Frauenrechte

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Mit dem englischen Begriff „Gender“ erfolgt auch im deutschsprachigen Raum die Thematisierung von Geschlechterverhältnissen. „Das Englische kennt eine begriffliche Unterscheidung, die es im Deutschen nicht gibt: sex und gender. Sex steht für das anatomische bzw. biologische, gender für das sozio-kulturelle Geschlecht. Diese Unterscheidung geht auf die Sexualwissenschaft der 1950er Jahre zurück […].“ (Michael Meuser, Gender, I. Soziologisch)

In der Geschlechterforschung wird der Begriff als analytische Kategorie genutzt, um u.a. die Prozesse, Strukturen und Konsequenzen der sozialen und kulturellen Geschlechterdifferenzierung zu untersuchen. Dabei stellt er die Naturalisierung der Geschlechterunterschiede kritisch in Frage. Nicht zuletzt das Verbot der Gender Studies in Ungarn verdeutlicht, dass im Kontext des Erstarkens von Rechtspopulismus und Rechtsextremismus zunehmend Mobilisierungen gegen Gender und die Geschlechterforschung stattfinden.

Diese Artikel beleuchten das Thema:

Diskriminierung

Gender

Gender Mainstreaming

Geschlechtergerechtigkeit

Gleichstellungspolitik

Gender

Gender

Mit dem englischen Begriff „Gender“ erfolgt auch im deutschsprachigen Raum die Thematisierung von Geschlechterverhältnissen. „Das Englische kennt eine begriffliche Unterscheidung, die es im Deutschen nicht gibt: sex und gender. Sex steht für das anatomische bzw. biologische, gender für das sozio-kulturelle Geschlecht. Diese Unterscheidung geht auf die Sexualwissenschaft der 1950er Jahre zurück […].“ (Michael Meuser, Gender, I. Soziologisch)

In der Geschlechterforschung wird der Begriff als analytische Kategorie genutzt, um u.a. die Prozesse, Strukturen und Konsequenzen der sozialen und kulturellen Geschlechterdifferenzierung zu untersuchen. Dabei stellt er die Naturalisierung der Geschlechterunterschiede kritisch in Frage. Nicht zuletzt das Verbot der Gender Studies in Ungarn verdeutlicht, dass im Kontext des Erstarkens von Rechtspopulismus und Rechtsextremismus zunehmend Mobilisierungen gegen Gender und die Geschlechterforschung stattfinden.

Diese Artikel beleuchten das Thema:

Diskriminierung

Gender

Gender Mainstreaming

Geschlechtergerechtigkeit

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Dossier VII: Gerechtigkeit

Gerechtigkeit ist einer jener Begriffe, bei denen schon die Definition dadurch erschwert wird, dass sie immer abhängig von den Werthaltungen der Person ist, die ihn definiert. Der Autor des philosophischen Teils des Artikels Gerechtigkeit im Staatslexikon, Otfried Höffe, schlug vor, Gerechtigkeit als das zu verstehen, „was die Menschen einander schulden.“ Diese Definition hat den Vorteil, die verschiedenen Entwürfe, Kontexte und Ansätze zu erfassen, in denen Gerechtigkeit immer neu verhandelt werden muss. Auf eine große Anzahl dieser Dimensionen geht Höffe in seinem Artikel ein und eröffnet dem Leser damit bei aller Vieldeutigkeit ein tiefes Verständnis für einen so oft missverstandenen und missbrauchten Begriff.

Weitere Informationen finden Sie unter anderem hier:

Letztlich dient jede Strukturierung von Gerechtigkeitskonzeptionen dazu, Güter nach bestimmten Regeln zu verteilen oder aus verschiedenen möglichen Optionen für eine Handlung eine auszuwählen. Auch aus diesem Grund finden Debatten zum abstrakten Thema Gerechtigkeit nicht nur in der Philosophie oder der Politischen Theorie statt, sondern erstrecken sich auch in die Bereiche der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften.

Weitere Informationen finden Sie unter anderem hier:

Güterabwägung

Bedürfnis

Distribution

Gemeinwohl

Gute, das

Glück

Abwägung

Billigkeit

Rechtsphilosophie

Wirtschaftsethik

Wohlfahrt

Wohlfahrtsstaat

Sozialstaat

Güterabwägung

Güterabwägung

Letztlich dient jede Strukturierung von Gerechtigkeitskonzeptionen dazu, Güter nach bestimmten Regeln zu verteilen oder aus verschiedenen möglichen Optionen für eine Handlung eine auszuwählen. Auch aus diesem Grund finden Debatten zum abstrakten Thema Gerechtigkeit nicht nur in der Philosophie oder der Politischen Theorie statt, sondern erstrecken sich auch in die Bereiche der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften.

Weitere Informationen finden Sie unter anderem hier:

Güterabwägung

Bedürfnis

Distribution

Gemeinwohl

Gute, das

Glück

Abwägung

Billigkeit

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Wirtschaftsethik

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Wohlfahrtsstaat

Sozialstaat

Güterabwägung

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Um die notorische Vieldeutigkeit des Gerechtigkeitsbegriffs eingrenzen und zumindest situativ oder weltanschaulich interpretieren zu können, haben sich seit der Antike zahlreiche Theorien der Gerechtigkeit entwickelt. Die wohl wichtigste dieser Theorien im 20. Jahrhundert ist die ‚Theory of Justice‘, die John Rawls 1971 veröffentlichte und in der er sich bei der Suche nach einem verbindlichen Gerechtigkeitsbegriff von einem individualistisch-liberalen Weltbild leiten ließ. Hiermit stieß er eine umfangreiche Debatte an, die von der radikal-liberalen Antwort Robert Nozicks bis zu den sogenannten Kommunitaristen reichte, die der spezifischen Rolle des Individuums in der Gemeinschaft eine weit größere Bedeutung zuschrieben. In jüngerer Zeit verschieben sich die Debatten immer mehr auf eine globale Ebene.

Weitere Informationen finden Sie unter anderem hier:

Anthropologie

Chancengerechtigkeit, Chancengleichheit

Christliche Sozialethik

Diskursethik

Diskriminierung

Katholische Soziallehre

Pragmatismus

Solidarität

Utilitarismus

Gerechtigkeits­theorien

Gerechtigkeits­theorien

Um die notorische Vieldeutigkeit des Gerechtigkeitsbegriffs eingrenzen und zumindest situativ oder weltanschaulich interpretieren zu können, haben sich seit der Antike zahlreiche Theorien der Gerechtigkeit entwickelt. Die wohl wichtigste dieser Theorien im 20. Jahrhundert ist die ‚Theory of Justice‘, die John Rawls 1971 veröffentlichte und in der er sich bei der Suche nach einem verbindlichen Gerechtigkeitsbegriff von einem individualistisch-liberalen Weltbild leiten ließ. Hiermit stieß er eine umfangreiche Debatte an, die von der radikal-liberalen Antwort Robert Nozicks bis zu den sogenannten Kommunitaristen reichte, die der spezifischen Rolle des Individuums in der Gemeinschaft eine weit größere Bedeutung zuschrieben. In jüngerer Zeit verschieben sich die Debatten immer mehr auf eine globale Ebene.

Weitere Informationen finden Sie unter anderem hier:

Anthropologie

Chancengerechtigkeit, Chancengleichheit

Christliche Sozialethik

Diskursethik

Diskriminierung

Katholische Soziallehre

Pragmatismus

Solidarität

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Ein besonders prominenter Ansatz zur Bestimmung von gerechten Güterverteilungen ist in den letzten Jahren der sog. Capability Approach, der vor allem auf die Arbeiten des indischen Ökonomen und Nobelpreisträgers Amartya K. Sen und der amerikanischen Philosophin Martha C. Nussbaum zurückgeht. Der Grundgedanke ist, dass Gerechtigkeit danach zu bemessen ist, wie gut die einzelnen Mitglieder einer Gesellschaft fähig sind, Lebensentwürfe zu wählen und zu verwirklichen. Der Ansatz ist in der jüngsten Debatte vor allem deshalb von Interesse, weil er besonders gut für die kulturunabhängige Beurteilung entwicklungspolitischer Maßnahmen geeignet ist.

Weitere Informationen finden Sie unter anderem hier:

Armut

Behinderung

Bildung

Emanzipation

Gesundheit

Ordnungsökonomik

Partizipation

Postkolonialismus

Soziale Ungleichheit

Capability Approach

Capability Approach

Ein besonders prominenter Ansatz zur Bestimmung von gerechten Güterverteilungen ist in den letzten Jahren der sog. Capability Approach, der vor allem auf die Arbeiten des indischen Ökonomen und Nobelpreisträgers Amartya K. Sen und der amerikanischen Philosophin Martha C. Nussbaum zurückgeht. Der Grundgedanke ist, dass Gerechtigkeit danach zu bemessen ist, wie gut die einzelnen Mitglieder einer Gesellschaft fähig sind, Lebensentwürfe zu wählen und zu verwirklichen. Der Ansatz ist in der jüngsten Debatte vor allem deshalb von Interesse, weil er besonders gut für die kulturunabhängige Beurteilung entwicklungspolitischer Maßnahmen geeignet ist.

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Armut

Behinderung

Bildung

Emanzipation

Gesundheit

Ordnungsökonomik

Partizipation

Postkolonialismus

Soziale Ungleichheit

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Dossier VIII: Klimawandel

Die Folgen des Klimawandels sind weltweit spürbar: häufigere Stürme, heftigere Waldbrände, längere Dürren und zunehmender Wassermangel. Der 04. Juli 2023 war der weltweit bisher heißeste Tag seit dem Beginn der Wetteraufzeichnungen. Ein Temperaturrekord, bei dem es vermutlich nicht bleiben wird. Gegliedert nach Klimaschutz, Klimapolitik, Grundlagen und Folgen stellt dieses Dossier die wichtigsten Artikel zum Thema Klimawandel auf Staatslexikon online zusammen.

Klimaschutz als gesamtgesellschaftliche globale Aufgabe bezeichnet vor allem Maßnahmen zur Minderung der durch menschliches Handeln verursachten Treibhausgas-Emissionen. Kristina Kurze beschreibt in ihrem Artikel zum Klimawandel für das Staatslexikon, dass es eine zu verengte Sicht wäre, den Klimaschutz allein als staatliche Aufgabe zu betrachten oder eine, die sich primär durch ökonomische Instrumente lösen ließe. „Denn eine drastische Minderung der THG-Emissionen bedeutet v. a. eine Transformation des westlichen Wohlstandsmodells.“

Weitere Informationen finden Sie unter anderem hier:

Biodiversität

Greenpeace

Konsumethik

Nachhaltigkeit

Naturschutz

Umweltethik

Umwelterziehung, Umweltbildung

Umweltschutz

Klimaschutz

Klimaschutz

Klimaschutz als gesamtgesellschaftliche globale Aufgabe bezeichnet vor allem Maßnahmen zur Minderung der durch menschliches Handeln verursachten Treibhausgas-Emissionen. Kristina Kurze beschreibt in ihrem Artikel zum Klimawandel für das Staatslexikon, dass es eine zu verengte Sicht wäre, den Klimaschutz allein als staatliche Aufgabe zu betrachten oder eine, die sich primär durch ökonomische Instrumente lösen ließe. „Denn eine drastische Minderung der THG-Emissionen bedeutet v. a. eine Transformation des westlichen Wohlstandsmodells.“

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Umwelterziehung, Umweltbildung

Umweltschutz

Klimaschutz

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Auf nationaler und internationaler Ebene werden verschiedene Strategien und Instrumente, wie z. B. der Emissionshandel entwickelt, um die Vorgaben des „Übereinkommens von Paris“ und weitere Klimaziele zu erreichen. Allerdings muss sich das Ambitionsniveau für eine Eindämmung des Klimawandels, eine Senkung der THG-Emissionen und eine Begrenzung des weltweiten Temperaturanstiegs auch im Hinblick auf die europäischen Energie- und Klimaziele bis 2030 noch deutlich steigern.

Weitere Informationen finden Sie unter anderem hier:

Energiepolitik

Immissionsschutz

Internationales Meeresumweltrecht

Ressourcenpolitik

Umweltpolitik

Umweltrecht

Umweltökonomik

Weltklimarat (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC)

Klimapolitik

Klimapolitik

Auf nationaler und internationaler Ebene werden verschiedene Strategien und Instrumente, wie z. B. der Emissionshandel entwickelt, um die Vorgaben des „Übereinkommens von Paris“ und weitere Klimaziele zu erreichen. Allerdings muss sich das Ambitionsniveau für eine Eindämmung des Klimawandels, eine Senkung der THG-Emissionen und eine Begrenzung des weltweiten Temperaturanstiegs auch im Hinblick auf die europäischen Energie- und Klimaziele bis 2030 noch deutlich steigern.

Weitere Informationen finden Sie unter anderem hier:

Energiepolitik

Immissionsschutz

Internationales Meeresumweltrecht

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Umweltrecht

Umweltökonomik

Weltklimarat (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC)

Klimapolitik

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Die aktuellen Debatten um Klimapolitik, staatliche und individuelle Verantwortung und Handlungsbereiche sind nicht von wichtigen Grundlagen in verschiedenen gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Bereichen zu trennen. Zentral ist die Annahme, dass wir im Anthropozän leben, dem erdgeschichtlichen Zeitalter „[…], in dem der Mensch zum dominanten Antriebsfaktor globaler Umweltveränderungen geworden ist.“ Wie tiefgreifend diese Änderungen sind, wird sich in vielen Lebensbereichen zeigen.

Weitere Informationen finden Sie unter anderem hier:

Armut

Agrarpolitik

Bedürfnis

Daseinsvorsorge

Entwicklungspolitik

Erdsystemforschung

Europäische Agrarpolitik

Globalisierung

Migration

Natur

Ökologie

Soziale Bewegungen

Verkehr

Wasser

Ziviler Ungehorsam

Grundlagen und Folgen

Grundlagen und Folgen

Die aktuellen Debatten um Klimapolitik, staatliche und individuelle Verantwortung und Handlungsbereiche sind nicht von wichtigen Grundlagen in verschiedenen gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Bereichen zu trennen. Zentral ist die Annahme, dass wir im Anthropozän leben, dem erdgeschichtlichen Zeitalter „[…], in dem der Mensch zum dominanten Antriebsfaktor globaler Umweltveränderungen geworden ist.“ Wie tiefgreifend diese Änderungen sind, wird sich in vielen Lebensbereichen zeigen.

Weitere Informationen finden Sie unter anderem hier:

Armut

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